Im Deutschen Bundestag wurden in dieser Sitzungswoche drei Gesetze von CDU/CSU, SPD und den Grünen im Geschäftsbereich des Familienausschusses verabschiedet. Bundestagsabgeordnete Anne Janssen war als Mitglied des Familienausschusses an den Verhandlungen direkt beteiligt. Diese drei Gesetze gehören zu einer Liste von über 20 Gesetzen, die durch die Verhandlungen von CDU/CSU, SPD und Grünen in dieser Woche beschlossen werden konnten.
„Mit dem Gewalthilfegesetz haben wir einen frauenpolitischen Meilenstein gesetzt: Keine Frau, die von Gewalt betroffen ist, soll ohne Schutz und Hilfe bleiben. Friedrich Merz und die gesamte Union halten Wort – das Gewalthilfegesetz kommt. Für uns als CDU/CSU ist dabei entscheidend, dass der Schutz von Frauen und Kindern im Zentrum steht“, teilt Anne Janssen erleichtert mit.
Ziel des Gewalthilfegesetzes ist es, den bedarfsgerechten Ausbau des Schutz- und Unterstützungssystems für Gewaltopfer sicherzustellen. Erreicht wird dies durch einen Rechtsanspruch auf Schutz und qualifizierte Beratung für betroffene Frauen und Kinder sowie durch einen bundesweit einheitlichen Finanzierungsrahmen für Frauenhäuser.
„Endlich übernehmen wir politisch gemeinsam die Verantwortung, die bisher weitgehend auf den Schultern der vielen ehrenamtlich Engagierten lastet. Mir ist es besonders wichtig, die enorme Bedeutung dieser Arbeit zu unterstreichen“, betont Anne Janssen.
Das Mutterschutzanpassungsgesetz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion schafft erstmals einen klaren Anspruch auf Mutterschutzfristen für Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erlitten haben. Bisher bestand lediglich ein Kündigungsschutz, während ein gesetzlicher Anspruch auf Erholungszeit fehlte. Mit der neuen Regelung erhalten betroffene Frauen eine klare Rechtsgrundlage, die ihnen erlaubt, sich ohne bürokratische Hürden auf die Verarbeitung des Erlebten zu konzentrieren. Die Fristen sind gestaffelt: Ab der 13. Woche beträgt der Mutterschutz zwei Wochen, ab der 17. Woche sechs Wochen und ab der 20. Woche acht Wochen.
„Mit diesem Gesetz setzen wir ein klares Signal für die Würde und das Wohl betroffener Frauen. Eine Fehlgeburt ist ein tiefer Einschnitt – es ist nur gerecht, dass Frauen in dieser schweren Zeit nicht allein gelassen werden. Nun haben sie endlich das Recht auf Schutz und Erholung, ohne erst um eine Krankschreibung kämpfen zu müssen. Das ist ein großer Schritt für mehr Menschlichkeit und Gerechtigkeit“, kommentiert Anne Janssen das Gesetz.
Zum Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kommentiert Anne Janssen: „Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist eine der schlimmsten Formen des Unrechts. Daher setzen wir mit diesem Gesetz ein klares Zeichen: Wir schauen nicht weg, wir handeln. Die unabhängige Bundesbeauftragte gibt Betroffenen eine Stimme, während klare Strukturen für Schutz, Prävention und Aufarbeitung sorgen. Jeder Fall ist einer zu viel – und wir tun alles dafür, dass Kinder in Deutschland sicher aufwachsen können.“
Das Gesetz stärkt die Struktur der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) durch die gesetzliche Verankerung der Struktur der UBSKM und etabliert zudem eine Berichtspflicht, die einen wiederkehrenden Lagebericht zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche enthält. Zudem wird für Betroffene ein Beratungssystem bereitgestellt. Darüber hinaus enthält das Gesetz ein dauerhaftes telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz.
„Diese drei Gesetze zeigen, dass die SPD und die Grünen durchaus in der Lage sind, auf die Union zuzugehen und tragfähige Kompromisse zu erzielen, wenn der politische Wille vorhanden ist. Ich freue mich darüber, dass wir im Familienausschuss diese drei wichtigen Vorhaben schnellstmöglich beschließen konnten“, fasst Anne Janssen die Verhandlungen zu den Gesetzen zusammen.