Anne Janssen bringt Fragen aus Jever in die Beratungen zur Pflegereform ein
Jever. Die Neuordnung der Pflege wird viel diskutiert. Auch im Wahlkreis. Bevor die eigentlichen Beratungen im Bundestag beginnen, hat sich die Abgeordnete Anne Janssen in den letzten Wochen nicht nur mit professionellen Pflegeeinrichtungen getroffen, sondern auch mit pflegenden Angehörigen. Die Pflege eines Angehörigen bestimmt oft über Jahre den Alltag einer Familie. Wie viel Kraft das kostet, schilderten die Teilnehmenden der Jeveraner Selbsthilfegruppe „Wege finden“ – Herz- und Hirninfarkt im Gespräch mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Anne Janssen. Sie berichteten von ihren Erfahrungen und ihren Sorgen angesichts der geplanten Pflegereform. Daraus entstand ein Fragenkatalog, den Janssen jetzt in das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuordnungsgesetz eingebracht hat.
„Die Angehörigen wissen genau, welche Hilfe sie brauchen. Sie organisieren eine Vertretung, wenn sie selbst ausfallen oder eine Pause benötigen. Und sie rechnen nach, wofür das Geld der Pflegeversicherung reicht“, sagt Janssen. „Ob die Reform ihnen hilft, zeigt sich in ihrem Alltag. Deshalb müssen wir bei den Beratungen genau hinhören.“
Ein Anliegen ist die Absicherung von Menschen, die im Rentenalter Angehörige pflegen. Janssen hat nachgefragt, welche Folgen die vorgesehenen Änderungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen mit einer Teilrente hätten. Sie möchte wissen, ob Ausnahmen für Menschen mit kleinen Renten geprüft wurden und welche Übergangsregelungen für bestehende Pflegeverhältnisse vorgesehen sind. „Wer mit einer kleinen Rente auskommen muss und zugleich einen Angehörigen versorgt, kann zusätzliche Einbußen kaum auffangen. Hier brauchen wir Klarheit darüber, wen die Regelung trifft und wie diese Menschen geschützt werden können.“
Weitere Fragen betreffen die geplante Zusammenfassung bisheriger Pflegeleistungen in neuen Budgets. Wie viel Geld bleibt einer Familie tatsächlich? Janssen hat um Berechnungen für Haushalte gebeten, die bisher Pflegegeld mit Verhinderungspflege und Pflegehilfsmitteln kombinieren. Geklärt werden soll auch, wie flexibel die Budgets eingesetzt werden können und wie eine geplante Auszeit der Hauptpflegeperson künftig bezahlt werden kann – gerade bei privat organisierter Vertretung.
„Eine Pause darf nicht erst möglich sein, wenn jemand vor Erschöpfung zusammenbricht. Wer täglich für einen anderen Menschen da ist, braucht zwischendurch Zeit für sich. Dafür muss eine verlässliche Vertretung finanzierbar sein.“
Im ländlichen Raum beschäftigt die Familien außerdem, ob ungenutzte Mittel künftig angespart werden können. Anerkannte Unterstützungsangebote stehen nicht überall regelmäßig zur Verfügung. Janssen fragt deshalb nach den Gründen für den vorgesehenen Wegfall der Ansparmöglichkeit beim Sozialraumbudget. Sie möchte prüfen lassen, ob nicht verbrauchte Beträge begrenzt übertragen werden können und ob das Budget weiterhin Eigenanteile in der Tages- und Nachtpflege mindern kann.
„Wenn vor Ort niemand helfen kann, bleibt der Bedarf trotzdem bestehen“, sagt Janssen. „Familien müssen Geld für einen späteren Einsatz zurücklegen können. Sonst verfällt Unterstützung, die sie dringend brauchen.“
Janssen dankt den Teilnehmenden für das offene Gespräch. „Es fällt nicht leicht, über die eigene Erschöpfung und finanzielle Sorgen zu sprechen. Die Angehörigen haben uns sehr konkrete Hinweise gegeben. Ihre Fragen liegen jetzt in Berlin auf dem Tisch. Ich werde nachhaken, damit ihre Erfahrungen in den weiteren Beratungen berücksichtigt werden.“