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Anne Janssen MdB
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26.01.2024

Die Fischer an Nord- und Ostseeküste sind tief verunsichert. Die Ampelregierung im Bund hatte beschlossen, mit einer Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes den darin geregelten Nachteilsausgleich für die Fischerei um 80 Prozent zu kürzen. Inzwischen hat der Haushaltsausschuss des Bundestages sich in seiner Bereinigungssitzung in der vergangenen Woche auf Änderungen am Haushaltsentwurf 2024 der Bundesregierung geeinigt, denen der Bundestag nun noch zustimmen muss. Auch über die Fördermittel für die Fischerei wurde beraten. Können die Fischereibetriebe jetzt aufatmen?

Das zumindest suggerieren die SPD-Bundestagsabgeordnete Siemtje Möller und Wittmunds Landrat Holger Heymann in einer Pressemitteilung. „Möller und Heymann stellen Planungssicherheit und ab kommendem Jahr auch wieder deutlich mehr Fördermittel für die Fischereibetriebe in Aussicht. Das hat uns doch sehr verwundert, dass sie das mit dieser Gewissheit sagen können“, erklären die CDU-Landtagsabgeordnete Katharina Jensen für den Wahlkreis Friesland/Jade, die auch fischereipolitische Sprecherin in ihrer Fraktion ist, und die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne Janssen für den Wahlkreis Friesland-Wilhelmshaven-Wittmund. „Zwar stimmt es, dass im Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 tatsächlich nur die Ausschreibungserlöse aus dem Jahr 2023 umverteilt werden, allerdings zeigt ein Blick in die geplanten Ausgaben des Bundes ab 2025 (Verpflichtungsermächtigungen) Kürzungen für die Fischerei in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro. Der Etat wurde also zusammengestrichen“, betont Jensen. „Das sind Gelder, auf die die Fischereibetriebe mit Anträgen schon 2024 hätten zugreifen können, die nun nicht zur Verfügung stehen werden“, ergänzt die Abgeordnete.

Bisher ist gesetzlich geregelt, dass fünf Prozent der Versteigerungserlöse für die deutschen Offshore-Windenergie-Flächen, über das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Nachteilsausgleich für Strukturmaßnahmen zugunsten der Fischerei in Nord- und Ostsee eingesetzt werden. Mit den Änderungen durch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 sollen die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen 2023 (ca. 670 Mio. EUR) nur noch zu einem Prozent an die Fischer fließen.

„Die Einnahmen aus den Versteigerungserlösen 2023 haben die Erwartungen des Bundes aber massiv übertroffen“, betonen Janssen und Jensen. „Es ist zwar richtig, dass für die Versteigerungserlöse künftig wieder die bisherige Verteilung des Gesamterlöses gilt, ungewiss ist für die Fischerei dabei aber, wie hoch die in diesem Jahr generierten Einnahmen tatsächlich sind. Die zur Verfügung stehende Summe zeigt sich erst Ende 2024. Dass für die Fischerei wieder höhere Fördermittel zur Verfügung stehen setzt zudem voraus, dass die Bundesregierung nicht abermals eine Änderung bei der Verteilung der Erlöse vornimmt, um wieder eine Haushaltslücke zu stopfen“, kritisiert die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne Janssen die unklaren Pläne der Bundesregierung.

Erst am Mittwoch hatte sich der Agrarausschuss des Niedersächsischen Landtags im Rahmen der Grünen Woche in Berlin mit Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) und seiner Staatssekretärin Claudia Müller (Grüne) getroffen. „Auf meine Frage nach finanzieller Hilfe für die Fischer und den Erhalt der so wichtigen Küstenfischerei wurde die Verteilung des Gesamterlöses aus den Offshore-Ausschreibungen in den kommenden Jahren für die Fischereibetriebe allerdings nicht erwähnt“, so Jensen.

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