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Anne Janssen MdB
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Zu den Plänen der EU-Kommission zum Verbot der „grundberührenden Fischerei“

Gemeinsame Pressemitteilung der CDU-Landtagsabgeordneten Katharina Jensen MdL und der CDU-Bundestagsabgeordneten Anne Janssen MdB

16.03.2023

Nach Plänen der EU-Kommission soll Fischern an der Nordseeküste bereits ab 2024 verboten werden, so genannte „grundberührende Fischerei“ auszuüben. „Das würde das Aus der Küstenfischerei bedeuten, so wie sie vor unseren Küsten seit Jahrhunderten praktiziert wird“, betont die CDU-Landtagsabgeordnete Katharina Jensen aus dem Wangerland.

Die Küstenfischer müssen um ihre Existenz bangen und für die Menschen in den Küstenregionen könnte es weitere weitreichende Folgen geben, kritisiert sie. „Deswegen habe ich für diesen Vorstoß seitens der EU keinerlei Verständnis und werde alles tun, was mir möglich ist, um das abzuwenden.“

Einen Appell richtet sie an die Niedersächsische Ministerin für Landwirtschaft Miriam Staudte, die an diesem Donnerstag in Neuharlingersiel bei den Küstenfischern zu Gast ist: „Stellen Sie sich hinter die Küstenfischer und tun Sie es damit den Agrarministern aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gleich“, fordert sie.

Auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne Janssen aus Wittmund fordert die Bundesregierung zum dringenden Handeln auf: „Jetzt muss unbedingt ein starkes Signal von unserem Agrarminister Cem Özdemir aus Berlin kommen, er muss sich für den Erhalt der Küstenfischerei auf EU-Ebene einsetzen. Die Bundesregierung ist der Küstenfischerei eine klare Positionierung schuldig, dem ist die Ampel-Koalition noch nicht nachgekommen, weil sie dazu vermutlich noch uneinig sind. Ich sehe daher auch die SPD in der Verantwortung, ihre Regierungsbeteiligung in Niedersachsen und im Bund dafür zu nutzen, sich für den Erhalt der Küstenfischerei einzusetzen. Nur so kann es gelingen, dass auch nach 2024 noch Krabben- und Muschelfischerei im Wattenmeer möglich ist“, betont sie.

Es sei auch sehr seltsam, wie die EU-Kommission diesmal vorgegangen ist, normalerweise wird die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) in der EU alle zehn Jahre gemeinsam mit Ministerrat und EU-Parlament überarbeitet, diesmal ist darauf verzichtet worden, kritisiert Katharina Jensen. Stattdessen gibt es einen Aktionsplan, der die Mitgliedsstaaten zum sofortigen Handeln auffordert.

„In dem Aktionsplan werden alle Grundschleppnetze gleichermaßen als schädlich eingestuft. Bis 2030 sollen sie dann sogar aus allen marinen Schutzgebieten verbannt werden, 2024 bereits aus den Natura-2000-Gebieten, also aus den Wattenmeer-Nationalparks“, sagt Jensen. „Das geht völlig an der Realität vorbei, denn unsere Krabben- und Muschelfischer nehmen schon jetzt große Rücksicht auf ihre Fanggebiete“, betont sie. „Die Küstenfischer arbeiten selbst hart daran, ihren Einfluss auf das Ökosystem Meer zu minimieren, das kann sich hier jeder selbst ansehen, den es interessiert“, sagt sie. „Die Forderungen nach einer nachhaltigen Fischerei sind mit der MSC-Zertifizierung in großen Teilen bereits erfüllt und es gibt keine Studie, die belegt, dass ein Verbot der Küstenfischerei zu einer signifikanten Verbesserung der Lebensräume führt. Dagegen gibt es Studien, die belegen, dass die Form der grundberührenden Fischerei, wie sie hier praktiziert wird, zu keinen nachweisbaren Schäden auf Sandböden führt.“

Zum Hintergrund:

An der deutschen Nordseeküste ist weit mehr als die Hälfte der Fläche innerhalb des Küstenmeeres (12 sm) als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen – inklusive der drei Nationalparks. Nach einer Analyse des WWF (2016) findet die Krabbenfischerei zu fast 70 Prozent allein in den drei Wattenmeer-Nationalparks statt. Die Muschelfischerei arbeitet nahezu ausschließlich in Nationalparks, wobei von ihr jährlich aber weniger als 1 Prozent der jeweiligen Nationalparkfläche genutzt wird.

Die Hauptzielarten der niedersächsischen Küstenfischerei (Nordseekrabben und Miesmuscheln) kommen nur in den Küstengebieten (bis ca. 20 Meter Wassertiefe) in befischbaren Dichten vor. Ausweichmöglichkeiten sind kaum vorhanden.

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